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Die im Bau befindliche Windkraftanlage am Ortseingang ist nicht nur ein "ärgernis" für die direkten Anwohner; viele Dorfbewohner sind der Auffassung, daß solche Art Anlagen nicht in den Ortskern gehören.
In die Kritik ist leider auch der Bürgermeister geraten, da er die "Zustimmung" zum Bau unterzeichnen musste!
Doch er kann wirklich nichts dafür.............
Es handelt sich hier um eine "priviligierte Anlage" eines Landwirtes - d.h., daß er die gewonne Energie zu mindestens 50% selbst verbrauchen muss. In so einem Fall (trifft auch auf kleine Biogasanlagen zu)  hat die Gemeinde nicht einmal die Möglichkeit, über ein normales Anhörungsverfahren selbst zu entscheiden, ob so eine Anlage gebaut werden darf oder nicht.
Leider hat der Gesetzgeber verfügt, daß die Zustimmung erfolgen muss.......ob die Gemeinde nun will oder nicht!

Wir hatten das Thema schon  einmal auf dem "Ratstisch", damals aber über einen "normalen" Bauantrag, der  -wie bekannt - durch den Gemeinderat abgelehnt wurde. Damals war allerdings von der Selbstnutzung des Ertrag`s nicht die Rede...........